Albstadt, AUGUST 2014 – In nunmehr 14 deutschen Bundesländern, mit Ausnahme von Sachsen und Brandenburg, sind Rauchmelder Plicht. Das bedeutet, dass in Neubauten Schlafräume und Fluchtwege verbindlich mit Rauchmeldern ausgestattet, Bestandsbauten schnellstmöglich nachgerüstet werden müssen. Somit wi ...

22.08.2014

Rauchmelderpflicht in Deutschland


Albstadt, AUGUST 2014 – In nunmehr 14 deutschen Bundesländern, mit Ausnahme von Sachsen und Brandenburg, sind Rauchmelder Plicht. Das bedeutet, dass in Neubauten Schlafräume und Fluchtwege verbindlich mit Rauchmeldern ausgestattet, Bestandsbauten schnellstmöglich nachgerüstet werden müssen. Somit wird nach und nach gesetzlich erwirkt, was schon allein aus Eigenverantwortlichkeit selbstverständlich sein sollte: Der Schutz des Lebens sowie des Eigentums vor Bränden. Dass ein Brand in den eigenen vier Wänden sehr gefährlich sein kann, belegen aktuelle Statistiken: 70 Prozent aller Brandopfer kommen nachts in der eigenen Wohnung zu Schaden. Brände entstehen meist unbemerkt und sind vor allem aus einem Grund besonders tückisch: Es entstehen Rauch und giftige Gase, die Gesundheit und Leben gefährden, noch bevor die Flammen selbst bemerkt werden. Tatsächlich ist die Todesursache bei einem Feuer in 95 Prozent der Fälle eine Rauchvergiftung.

Prävention ist der beste Brandschutz
Bisher sind kaum Fälle bekannt, in denen es trotz Vorhandensein eines Rauchmelders bei einem Brand zu Todesfällen gekommen ist. Das allein ist schon das beste Argument, um Rauchmelder in ausreichender Anzahl in der Wohnung zu installieren. Aber auch wenn die Situation nicht lebensbedrohlich ist, kann ein Rauchmelder gute Dienste leisten. Viele Gegenstände beginnen zunächst stark zu qualmen bevor sie Feuer fangen. Hier schlägt ein Rauchmelder frühzeitig Alarm und kleine Flammen lassen sich oftmals mit einer Decke oder, wenn vorhanden, mit einem Feuerlöscher ersticken. So muss die Feuerwehr gar nicht erst einschreiten, was Bewohnern und Hausbesitzern Kosten und sehr viel Ärger erspart. Löschwasser kann z.B. nicht nur die eigene und Nachbarwohnungen, sondern sogar die Bausubstanz des gesamten Hauses schädigen, was eine aufwendige Sanierung nach sich zieht. Daher bietet es sich an, als Vermieter auch dafür zu sorgen, dass Wohnungen zusätzlich mit Feuerlöschern oder zumindest Löschdecken ausgestattet sind.



Umfassender Brandschutz hört aber nicht bei der Anschaffung von Rauchmeldern und Feuerlöschern auf. Wichtig ist vor allem die Sicherung von Fluchtwegen. Nichts ist im Brandfall so verheerend wie eine abgeschlossene Tür. Besonders in Mehrfamilienhäusern und gewerblich genutzten Gebäuden wie Arztpraxen, Anwaltskanzleien etc. kann das zum Problem werden. Zum Schutz ihres Eigentums vor Einbrechern schreiben Vermieter meist die Verriegelung des Hauseingangs vor. Das Problem: In Gefahrensituationen, etwa bei Ausbruch eines Feuers, wird in der Eile und angesichts der Bedrohung der Schlüssel mitunter vergessen – und der rettende Ausgang bleibt versperrt. Im schlimmsten Fall sind Feuer und Rauch dann schon so weit vorgedrungen, dass es nicht mehr möglich ist, in die Wohnung zurückzukehren, um den Schlüssel zu holen.

Brand- und Versicherungsschutz kombinieren
Die sicherste Lösung für dieses durchaus lebensbedrohliche Problem ist der Einbau eines selbstverriegelnden Schlosses. Eine solches bietet die ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH mit dem Mediator. Einmal verbaut, sorgt es dafür, dass die jeweilige Hauseingangstür prinzipiell und automatisch von außen verschlossen ist. Von innen wiederum lässt sich die Tür jederzeit und ganz leicht öffnen – ohne Schlüssel und kombiniert mit einem Türöffner sogar über die Summertaste der Gegensprechanlage. Im Brandfall ist somit immer die schnelle Fluchtmöglichkeit gegeben. Trotzdem besteht weiterhin der von Versicherungen vorgegschriebene Einbruchschutz, da der Mediator beim Schließen der Vorgabe entsprechend verriegelt – Schaden am Eigentum des Vermieters wird also ersetzt.
Weitere Infos rund um die Anschaffung und den Gebrauch von Rauchmeldern sowie einen Info-Comic zum richtigen Verhalten im Brandfall finden sich auf der Website www.assaabloy.de/mediator-schlossloesung.


Kontakt:
ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH
Bernadette Rodens
Bildstockstr. 20
72458 Albstadt
Telefon: +49 (0) 7431 123 536
Fax: +49 (0) 7431 123 833
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